Kann ich von der Reise zurücktreten, wenn meine mitreisende Betreuungs-/Begleitperson ausfällt?

Sollte der Versicherungsfall für eine mitreisende und mitversicherte Begleitperson eintreten (z.B. unerwartet schwere Erkrankung, betriebsbedingte Kündigung), können Sie gemeinsam von der Reise zurücktreten und den Schaden geltend machen. Betreuungspersonen sind diejenigen, die Ihre mitreisenden oder nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.



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