Seit dem 06. November 2006 gelten auf den Flughäfen der Europäischen Union die folgenden Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. So dürfen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden.

Die bei den Kontrollen beanstandeten und zurückgelassenen Gläser, Flaschen, Tuben, Dosen etc. summieren sich an den größeren deutschen Flughäfen auf jeweils mehrere Tonnen Abfall pro Woche und sind seit Inkrafttreten der Regelung vielerorts nur in geringem Ausmaß zurückgegangen. Bitte beachten Sie, dass auch Cremes, Gels, Pasten und eine Vielzahl streichfähiger Lebensmittel von dem Verbot betroffen sind.

Weiterführende Informationen:

> Video: Was darf ins Handgepäck?







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