Gehunfähiger Fluggast, der einen Fluggastsitz mit aufgestellter Rückenlehne benutzen kann, aber unfähig ist, Distanzen allein zu überwinden (z. B. in der Fluggastkabine zum und vom Sitz sowie zu den Toiletten). Bitte beachten Sie, dass das Kabinenpersonal Ihnen während des Fluges in der Regel nicht bei Toilettengängen behilflich sein kann. Einige Fluggesellschaften (z. B. Condor) bieten in einigen Flugzeugen spezielle Bordrollstühle an, die für den Toilettengang genutzt werden können. Die Flugbegleiter/-innen sind Ihnen bis zur Toilettentür gerne behiflich.

Ihr persönlicher Rollstuhl wird als Gepäck aufgegeben und geht im Frachtraum des Flugzeuges mit auf die Reise. In einem vom Flughafen bereit gestellten Rollstuhl werden Sie durch die Sicherheitsschleuse bis zum Warteraum begleitet und in der Regel zuerst an Bord des Flugzeuges gebracht. Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen nur manuelle Rollstühle und Elektro-Rollstühle mit Trocken- oder Gelbatterie befördert werden können. Elektro-Rollstühle mit Nassbatterien werden nicht transportiert. Die Kabelanschlüsse der Batterie müssen abgeklemmt, die Batterie-Pole isoliert und die Batterie fest auf dem Rollstuhl montiert sein, damit der Elektro-Rollstuhl transportiert werden kann. Für die Erfüllung dieser Auflagen sind Sie selbst verantwortlich. Bitte klären Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise, wie Sie die Pole abklemmen, Ihren Rollstuhl auf das vorgegebene Maße verkleinern können, etc.

Die Anzahl von Rollstuhlfahrern pro Flug ist bei den meisten Fluggesellschaften begrenzt. Leider weichen die Bestimmungen der einzelnen Unternehmen diesbezüglich stark voneinander ab – vor einer Buchung muss in jedem Fall geprüft werden, ob schon weitere Rollstuhlfahrer für den ausgewählten Flug angemeldet sind.



 

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